Mitglied des Philharmonischen Chores Neubrandenburg kann jede/r nach Vollendung seines 16. Lebensjahres werden. Musikalische Vorkenntnisse sind wünschenswert, aber nicht Bedingung. Chordirektor, Stimmgruppenführer und Stimmbildner entscheiden über eine Aufnahme.
Der Chor arbeitet wie folgt:
  • Proben und Konzerte auf organisatorischer Vereinsgrundlage unter künstlerischer Einzelleitung.
  • Obligatorische Stimmbildung bei berufener Stimmbildnerin bzw. beim Chordirektor.
  • Versammlungen und weiterbildende Veranstaltungen
  • Probenwochenenden und Intensivlehrgänge
  • Pflege der Verbindung zu anderen Chören gleichen Charakters zwecks ständiger Neubestimmung künstlerischer und organisatorischer Maßstäbe
Probenzeit: in der Regel dienstags 19 Uhr, Landesschule für Körperbehinderte, Robert-Blum-Straße 34/36
17033 Neubrandenburg